In vielen klein und mittelständischen Betrieben arbeitet der Ehe- bzw. Lebenspartner mit, häufig auf Grundlage eines Arbeitsvertrags. Bei der Gestaltung dieser Arbeitsverträge sind jedoch zahlreiche Besonderheiten zu beachten, so die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg.
Ein Ehegattenarbeitsvertrag sichert dem Ehe- bzw. Lebenspartner einerseits eine Entlohnung für seine Arbeit. Andererseits können mit einem Arbeitsvertrag steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorzüge genutzt werden. Die richtige Ausgestaltung hilft dabei, dass das Arbeitsverhältnis steuerlich anerkannt wird und dass es nicht zu unschönen Überraschungen kommt, wenn Leistungen bei den Sozialversicherungsträgern beantragt werden.
Die Sozialversicherungsträger überprüfen hauptsächlich, ob der Ehe- bzw. Lebenspartner als Mitunternehmer tätig ist oder ob eine abhängige Beschäftigung wie bei Arbeitnehmern vorliegt.
Je nach Ausgang einer solchen Prüfung verweigert der Sozialversicherungsträger unter Umständen Leistungen wie etwa das Arbeitslosengeld oder Leistungen bei Erwerbsminderung. Gegebenenfalls werden auch irrtümlich gezahlte Beiträge zurückerstattet. Speziell die Beurteilung des Arbeitsverhältnisses durch den Sozialversicherungsträger ist also entscheidend, um den Vorsorgebedarf der Betroffenen zu erfassen.
In Zweifelsfällen ist daher eine rechtssichere Überprüfung wichtig, damit der mitarbeitende Ehe- bzw. Lebenspartner seinen Status in der Sozialversicherung kennt und sich entsprechend seiner persönlichen Situation absichern kann. Die mit der SIGNAL IDUNA kooperierenden Versorgungswerke bieten ihren Mitgliedsbetrieben zu diesem wichtigen Thema einen umfangreichen und kostlosen Service an. Sie informieren beispielsweise, wo eine rechtssichere Überprüfung solcher Arbeitsverhältnisse beim Sozialversicherungsträger vorgenommen werden kann und welche Vorsorgemöglichkeiten privat oder über den Betrieb bestehen.